Offizielle Bekanntmachungen zur Vertreterwahl 2025
Offizielle Bekanntmachung zur Wahl 2025 der Vertreter zur Vertreterversammlung der VR-MainBank eG
Der Wahlausschuss hat in seinen Sitzungen die Modalitäten der Wahl, insbesondere die Durchführung der Wahl in zwei Wahlversammlungen und die Einteilung des Geschäftsgebietes in zwei Wahlbezirke (Gerolzhofen und Estenfeld-Bergtheim) festgelegt. Maßgebend bei der Zuordnung der Mitglieder zum jeweiligen Wahlbezirk ist der Wohnort des Mitglieds.
Wahlbezirke | Anzahl zu wählende Vertreter |
---|---|
Estenfeld - Bergtheim | 51 zzgl. 3 Ersatzvertreter |
Gerolzhofen | 47 zzgl. 3 Ersatzvertreter |
Summe | 98 zzgl. 6 Ersatzvertreter |
Die vom Wahlausschuss unserer Genossenschaft für die jeweiligen Wahlbezirke erstellten Wahllisten zur Vertreterwahl liegen zusammen mit der Wahlordnung und der Satzung
ab 11.04.2025 für die Dauer von zwei Wochen
in unseren Geschäftsstellen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus. Die Wahlordnung und Satzung sind zudem auf unserer Homepage einsehbar (siehe Dokumente).
Weitere Kandidaten können von Ihnen für Ihren Wahlbezirk während der Auslegungsfrist der Wahllisten gemäß § 4, Abs. 2 in Verbindung mit § 4, Abs. 3 der Wahlordnung schriftlich oder während der Wahlversammlung unmittelbar eingereicht werden.
Jedes Mitglied kann nur in der für seinen Wohnsitz durchgeführten Wahlversammlung für die Kandidaten seines Wahlbezirks abstimmen! Die Wahl findet geheim mittels papierhaften Stimmzettel statt.
Die Vertreterwahlen unserer Bank finden am 28.04.2025 und 29.04.2025 statt.
Beginn der Wahlveranstaltungen ist jeweils um 18:30 Uhr.
Jedes für die VR-MainBank eG wahlberechtigte Mitglied erhält für die entsprechende Wahlversammlung zur Vertreterwahl eine schriftliche Einladung.
Das Wahlrecht für minderjährige Kinder sowie juristische Personen üben laut Satzung die gesetzlichen Vertreter und bei Personengesellschaften die zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus.
Hinsichtlich weiterer Vertretungsregelungen verweisen wir auf § 26 d der Satzung.
Der Wahlausschuss
Weitere Dokumente
Nachfolgende Termine für die Wahlveranstaltungen wurden festgelegt:
Wahlbezirke | Veranstaltungen |
---|---|
Estenfeld - Bergtheim | Mehrzweckhalle Erbshausen, Erbshausener Straße 40, 97262 Erbshausen Sulzwiesen |
Gerolzhofen | Herlindenhalle Herlheim, Schulweg 31, 97509 Herlheim |
Zuordnung zu den Wahlbezirken: | ||
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| Ort/Gemeinde: | Bergtheim, Estenfeld, Hausen b. Würzburg, Kürnach, Oberpleichfeld, Prosselsheim (OT Püssensheim), Unterpleichfeld |
Landkreise in Unterfranken: | Main-Spessart, Miltenberg, Stadt- und Landkreis Aschaffenburg, Stadt- und Landkreis Würzburg | |
Bundesland: | Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein | |
| Ort/Gemeinde: | Dingolshausen, Donnersdorf, Gerolzohfen, Kolitzheim, Michelau i. Steigerwald, Oberschwarzach |
Landkreise in Unterfranken: | Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Rhön-Grabfeld, Stadt- und Landkreis Schweinfurt | |
Bundesland: | Bayern exkl. Landkreise Ufr., Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | |
Sonstige: | Auslandsadressen |
Ablauf zur Wahl 2025 der Vertreter für die Vertreterversammlung der VR-MainBank eG
Die Vertreterwahl wird in Präsenzveranstaltungen in den jeweiligen Bezirken durchgeführt.
Jedes wahlberechtigte Mitglied erhält hierzu eine unmittelbare Einladung in Textform.
Vertreterwahl in drei Phasen:
- Phase 1: Information
Jedes Mitglied kann sich u. a. über die vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertreter, die Mitglieder des Wahlausschusses oder die Aufgaben und Zielsetzungen der Vertreterversammlung informieren. Unsere Satzung und Wahlordnung liegen zur Einsicht in den Geschäftsstellen aus und stehen zum Download bereit. - Phase 2: Die Wahl
Die eigentliche Wahlphase: Jedes für den Bezirk wahlberechtigte Mitglied kann an den Wahlversammlungen seine Stimmen abgegeben. Das Wahlrecht für minderjährige Kinder und juristische Personen wird durch deren gesetzliche Vertreter ausgeübt, das für Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter. - Phase 3: Auswertung und Bekanntgabe
Die gewählten Vertreter werden über ihre Wahl informiert. Der Wahlausschuss stellt das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest. Eine Liste mit Namen und Anschriften der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird zwei Wochen lang in unseren Geschäftsstellen ausgelegt.
Zeitplan
06.12.2024 | 1. Sitzung |
23.01.2025 | 2. Sitzung |
12.03. - 14.03.2025 | 3. Sitzung als Digitale Abstimmung |
04.04.2025 | 4. Sitzung |
11.04.2025 | Auslegen der Wahllisten |
Wahlversammlungen | 28.04.2025 18:30 Uhr Mehrzweckhalle Erbshausen für Wahlbezirk Estenfeld-Bergtheim 29.04.2025 18:30 Uhr Herlindenhalle Herlheim für Wahlbezirk Gerolzhofen |
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen aller Mitglieder. Sie ist das höchste Gremium unserer Genossenschaft. Satzungsgemäß wird in unserer Genossenschaft für je 150 Mitglieder eines Wahlbezirks ein Vertreter gewählt.
Zu den Hauptaufgaben der Vertreterversammlung gehören u.a.:
- Genehmigung des Jahresabschlusses
- Beschluss über Verwendung des Jahresüberschusses
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Wahl des Aufsichtsrats
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über die Verschmelzung (Fusion)
Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahl und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich.
Mitglieder unseres Wahlausschusses
- Stephanie Kamm, Aufsichtsrätin, Vorsitzende des Wahlausschusses
- Doris Röder, stellv. Vorsitzende des Wahlausschusses
- Klaus Schauer
- Thomas Zink
- Franz-Josef Hartlieb (Vorstand)