Gesetzliche Krankenversicherung
Einfach und schnell die Krankenkasse wechseln
Ob Auszubildende, Studierende, Berufstätige, Menschen im Rentenalter oder gleich die ganze Familie: In der gesetzlichen Krankenversicherung der R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) sind alle gut aufgehoben. Wechseln Sie jetzt die Krankenkasse und profitieren Sie von umfassenden Zusatzleistungen, Cashback durch Wahltarife und einem attraktiven Bonus-Programm. Entdecken Sie die Vorteile der R+V BKK.
- Alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern
- Kostenlose Reiseschutzimpfungen
- TeleClinic-App: digitaler Arztbesuch für medizinische Beratung, Medikamente und Krankmeldung direkt per App – inklusive Premium-Zugang mit 24/7 Verfügbarkeit
- Kürzere Wartezeiten dank Facharzt-Terminservice
- 300 Euro jährliche Ersparnis bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen im Wahltarif (Vorsorgeleistungen ausgenommen)
- „Mein AktivBonus“: 10 Euro Belohnung für jede Fitness-, Entspannungs- oder Vorsorgeaktivität im Bonusprogramm der R+V BKK. Zum Start gibt es 90 Euro geschenkt.
- Kostenlose zertifizierte Online-Kurse rund um Fitness, Ernährung und Mental Health
- Kostenloses Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre
- Jährlich 50 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder volle Kostenübernahme bei den Vertragszahnärzten von DentNet
- Bis zu 200 Euro Zuschuss pro Jahr für Präventionskurse und Gesundheitsreisen
In nur 2 Schritten zur Mitgliedschaft
- Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns – wir besprechen dann gemeinsam alles Weitere.
- Die R+V BKK kündigt Ihre bisherige Krankenversicherung. Eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist dabei zu jeder Zeit gesetzlich ausgeschlossen. Der Wechsel ist ganz ohne Risiko.
Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel
Mitglied bei der R+V BKK können alle Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten sowie bereits gesetzlich versicherte Selbstständige werden.
Solange Sie die gesetzliche Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse erfüllt haben, können Sie wechseln. Dabei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestbindungsfrist beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel wenn Sie eine neue Stelle antreten oder Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.
Wenn Sie selbst gekündigt haben, bleiben Sie bis zum Beginn der Mitgliedschaft bei der R+V BKK bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Eine Versicherungslücke entsteht nicht. Ihre bisherige Krankenkasse ist auch nach einer Kündigung verpflichtet, alle Regel- und Satzungsleistungen bis zum letzten Tag Ihrer Mitgliedschaft in vollem Umfang zu gewähren.
Mit dem Wahltarif „Beitragsrückzahlung“ erhalten Sie zum Beispiel Geld zurück, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. So können Sie im ersten Versicherungsjahr 100 Euro zurückerhalten – und ab dem dritten leistungsfreien Jahr sogar 300 Euro.
Ambulante ärztliche Leistungen ohne ärztliche Verordnung (Arzneimittel, Hilfsmittel etc.), Vorsorge- und Präventionsleistungen haben keinen Einfluss auf die Prämie.
Das Bonusprogramm ist eine gute Möglichkeit, Ihre Krankenkassenbeiträge zu senken. Denn die R+V BKK gibt Ihnen Geld zurück, wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit tun. Jede Aktivität, egal ob Fitness, Entspannung oder Vorsorge, wird mit 10 Euro belohnt. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
Sondertarife für Mitglieder
Für Mitglieder der R+V BKK bietet die R+V Krankenversicherung AG spezielle Krankenzusatztarife an, die Sie optional zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können. Wählen Sie dafür zwischen den Tarifen classic, comfort oder premium und profitieren Sie von attraktiven Preisvorteilen bei Zahnersatz, Zahnprophylaxe, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.
Mitglieder classic (M3U) | Mitglieder comfort (M2U) | Mitglieder premium (M1U) | |
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Sehhilfen2, Augen-Laser-Operationen | Bis 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren | Bis 200 € innerhalb von zwei Kalenderjahren | Bis 400 € innerhalb von zwei Kalenderjahren |
Vorsorgeuntersuchungen | Bis 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren |
Bis 200 € innerhalb von zwei Kalenderjahren |
Bis 400 € innerhalb von zwei Kalenderjahren |
Zahnersatz | 100 % GKV-Zuschuss, maximal verbleibender Eigenanteil |
70 % der erstattungsfähigen Kosten unter Anrechnung des Krankenkassen-Zuschusses3 | 90 % der erstattungsfähigen Kosten unter Anrechnung des Krankenkassen-Zuschusses3 |
Kieferorthopädische Leistungen4 | — | 70 % der erstattungsfähigen Kosten bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.000 € (KIG 1-2)5 oder 500 € (KIG 3-5)6 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer |
90 % der erstattungsfähigen Kosten bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.000 € (KIG 1-2)5 oder 1.000 € (KIG 3-5)6 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer |
Höchstleistungen für Zahnersatz, außer bei Unfällen |
— | Im 1. Kalenderjahr bis zu 1000 € Im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 € Im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 € Im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 € In den ersten 4 Kalenderjahren somit insgesamt bis zu 10.000 € Ab dem 5. Kalenderjahr entfällt die Zahnstaffel |
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Zahnmedizinische Prophylaxe | 100 %, einmal pro Kalenderjahr | ||
Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung7 |
100 % inklusive Akupunktur zur Schmerzbehandlung |
1 Beispielhafte Rechnung bei Inanspruchnahme von 5 Maßnahmen im Bonusprogramm pro Jahr:
1. Jahr: 50 Euro Bonus + 90 Euro Starterbonus + 100 Euro Beitragsrückzahlung
2. Jahr: 50 Euro Bonus + 200 Euro Beitragsrückzahlung
3. Jahr: 50 Euro Bonus + 300 Euro Beitragsrückzahlung
2Anzahlunabhängig
3 Mindestzahlung des gleichen Betrags, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Maximalzahlung der Restkosten, die verbleiben, nachdem Ihre Krankenkasse und mögliche andere Versicherer geleistet haben.
4 Bei Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird.
5 Kieferorthopädische Indikationsgruppe 1-2: leichte bis mittlere Fehlstellungen, keine Kostenübernahme durch die GKV.
6 Kieferorthopädische Indikationsgruppe 3-5: ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen, teilweise Kostenübernahme durch die GKV.
7 Wir erstatten keine Kosten, wenn Sie von der Krankenkasse für einen Teil der Maßnahmen Leistungen erhalten können. Eine Leistung der Krankenkasse ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.