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Vertreterwahlen

Vertreterwahl 2025

Offizielle Bekanntmachungen zur Vertreterwahl 2025

Offizielle Bekanntmachung zur Wahl 2025 der Vertreter zur Vertreterversammlung der VR-MainBank eG

Der Wahlausschuss hat in seinen Sitzungen die Modalitäten der Wahl, insbesondere die Durchführung der Wahl in zwei Wahlversammlungen und die Einteilung des Geschäftsgebietes in zwei Wahlbezirke (Gerolzhofen und Estenfeld-Bergtheim) festgelegt. Maßgebend bei der Zuordnung der Mitglieder zum jeweiligen Wahlbezirk ist der Wohnort des Mitglieds.

WahlbezirkeAnzahl zu wählende Vertreter
Estenfeld - Bergtheim51 zzgl. 3 Ersatzvertreter
Gerolzhofen47 zzgl. 3 Ersatzvertreter
Summe98 zzgl. 6 Ersatzvertreter

Die vom Wahlausschuss unserer Genossenschaft für die jeweiligen Wahlbezirke erstellten Wahllisten zur Vertreterwahl liegen zusammen mit der Wahlordnung und der Satzung

ab 11.04.2025 für die Dauer von zwei Wochen

in unseren Geschäftsstellen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus. Die Wahlordnung und Satzung sind zudem auf unserer Homepage einsehbar (siehe Dokumente).

Weitere Kandidaten können von Ihnen für Ihren Wahlbezirk während der Auslegungsfrist der Wahllisten gemäß § 4, Abs. 2 in Verbindung mit § 4, Abs. 3 der Wahlordnung schriftlich oder während der Wahlversammlung unmittelbar eingereicht werden.

Jedes Mitglied kann nur in der für seinen Wohnsitz durchgeführten Wahlversammlung für die Kandidaten seines Wahlbezirks abstimmen! Die Wahl findet geheim mittels papierhaften Stimmzettel statt.

Die Vertreterwahlen unserer Bank finden am 28.04.2025 und 29.04.2025 statt.

Beginn der Wahlveranstaltungen ist jeweils um 18:30 Uhr.

Jedes für die VR-MainBank eG wahlberechtigte Mitglied erhält für die entsprechende Wahlversammlung zur Vertreterwahl eine schriftliche Einladung.

Das Wahlrecht für minderjährige Kinder sowie juristische Personen üben laut Satzung die gesetzlichen Vertreter und bei Personengesellschaften die zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus.

Hinsichtlich weiterer Vertretungsregelungen verweisen wir auf § 26 d der Satzung.

Der Wahlausschuss

Weitere Dokumente

Satzung der VR-MainBank eG

1 MB

Wahlordnung

132 KB

Nachfolgende Termine für die Wahlveranstaltungen wurden festgelegt:

WahlbezirkeVeranstaltungen
Estenfeld - BergtheimMehrzweckhalle Erbshausen, Erbshausener Straße 40, 97262 Erbshausen Sulzwiesen
GerolzhofenHerlindenhalle Herlheim, Schulweg 31, 97509 Herlheim
Deutschlandkarte getrennt nach Wahlbezirken
Zuordnung zu den Wahlbezirken:

 


Wahlbezirk Estenfeld - Bergtheim

Ort/Gemeinde:Bergtheim, Estenfeld, Hausen b. Würzburg, Kürnach, Oberpleichfeld, Prosselsheim (OT Püssensheim), Unterpleichfeld
Landkreise in Unterfranken:Main-Spessart, Miltenberg, Stadt- und Landkreis Aschaffenburg, Stadt- und Landkreis Würzburg
Bundesland:Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

 


Wahlbezirk Gerolzhofen

Ort/Gemeinde:Dingolshausen, Donnersdorf, Gerolzohfen, Kolitzheim, Michelau i. Steigerwald, Oberschwarzach
Landkreise in Unterfranken:Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Rhön-Grabfeld, Stadt- und Landkreis Schweinfurt
Bundesland:Bayern exkl. Landkreise Ufr., Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Sonstige:Auslandsadressen

Ablauf zur Wahl 2025 der Vertreter für die Vertreterversammlung der VR-MainBank eG

Die Vertreterwahl wird in Präsenzveranstaltungen in den jeweiligen Bezirken durchgeführt.
Jedes wahlberechtigte Mitglied erhält hierzu eine unmittelbare Einladung in Textform.

Vertreterwahl in drei Phasen:

 

  • Phase 1: Information
    Jedes Mitglied kann sich u. a. über die vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertreter, die Mitglieder des Wahlausschusses oder die Aufgaben und Zielsetzungen der Vertreterversammlung informieren. Unsere Satzung und Wahlordnung liegen zur Einsicht in den Geschäftsstellen aus und stehen zum Download bereit.

  • Phase 2: Die Wahl
    Die eigentliche Wahlphase: Jedes für den Bezirk wahlberechtigte Mitglied kann an den Wahlversammlungen seine Stimmen abgegeben. Das Wahlrecht für minderjährige Kinder und juristische Personen wird durch deren gesetzliche Vertreter ausgeübt, das für Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter.

  • Phase 3: Auswertung und Bekanntgabe
    Die gewählten Vertreter werden über ihre Wahl informiert. Der Wahlausschuss stellt das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest. Eine Liste mit Namen und Anschriften der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird zwei Wochen lang in unseren Geschäftsstellen ausgelegt. 

Zeitplan

06.12.20241. Sitzung  
23.01.20252. Sitzung  
12.03. - 14.03.20253. Sitzung als Digitale Abstimmung
04.04.20254. Sitzung
11.04.2025Auslegen der Wahllisten
Wahlversammlungen

28.04.2025 18:30 Uhr Mehrzweckhalle Erbshausen für Wahlbezirk Estenfeld-Bergtheim

29.04.2025 18:30 Uhr Herlindenhalle Herlheim für Wahlbezirk Gerolzhofen

Aufgaben der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen aller Mitglieder. Sie ist das höchste Gremium unserer Genossenschaft. Satzungsgemäß wird in unserer Genossenschaft für je 150 Mitglieder eines Wahlbezirks ein Vertreter gewählt.

Zu den Hauptaufgaben der Vertreterversammlung gehören u.a.:

  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Beschluss über Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahl des Aufsichtsrats
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Beschlussfassung über die Verschmelzung (Fusion)

Aufgaben des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahl und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich.

Mitglieder unseres Wahlausschusses

  • Stephanie Kamm, Aufsichtsrätin, Vorsitzende des Wahlausschusses
  • Doris Röder, stellv. Vorsitzende des Wahlausschusses
  • Klaus Schauer
  • Thomas Zink
  • Franz-Josef Hartlieb (Vorstand)